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Für Rechtspfleger und Notare
Wichtige Informationen, News und Wissenwertes über Nachlass-Verwaltungen.
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Informationen für Rechtspfleger und Notare

Seit 1993 bin ich als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker für Gerichte und Notare tätig. Die Regelung von Nachlässen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die ich gern von Notaren und Gerichten übernehme.

Testamentsvollstreckung
Die Durchführung von Testamentsvollstreckungen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der es in erster Linie auf die Auswahl eines qualifizierten Testamentsvollstreckers ankommt. Notare und Gerichte stehen oft vor der Schwierigkeit, geeignete Testamentsvollstrecker zu finden. Neben den erforderlichen Fachkenntnissen ist hierbei von Bedeutung, dass entsprechende Spezialisierung, personelle Ressourcen und Bürokapazitäten verfügbar sind. Ich stehe mit meiner Kompetenz, meinem Büro und fachspezifisch tätigen Mitarbeitern gern zur Verfügung, wenn bei der notariellen Errichtung eines Testaments ein qualifizierter Testamentsvollstrecker gesucht wird. Ebenso auch für Ernennungen durch Nachlassgerichte, für den Fall, dass der ursprünglich benannte Testamentsvollstrecker nicht mehr zur Verfügung steht oder das Amt nicht annimmt.

 

Erbenermittlung
Seit 1993 arbeite ich - bei einem regelmäßig hohen jährlichen Fallaufkommen - als Nachlasspfleger und Nachlassverwalter für Amtsgerichte in Norddeutschland. Dabei hat sich im Laufe der Jahre die Bearbeitung von Fällen mit schwierigen und umfangreichen Erbenermittlungen als Schwerpunkt herauskristallisiert. Denn die häufig unbefriedigende Zusammenarbeit mit externen Erbenermittlern hat mich schon vor Jahren veranlasst, ein eigenes Netz hervorragend qualifizierter Mitarbeiter in Polen, Tschechien, den baltischen Staaten, aber auch den USA, Kanada und Australien aufzubauen. Korrespondenz wird ggf. in den erforderlichen Fremdsprachen geführt. Mein Büro verfügt über Fremdsprachenkenntnisse in polnisch, tschechisch, russisch, englisch, italienisch, spanisch, niederländisch und französisch.

Diese Spezialisierung hat dazu geführt, dass mich zunehmend Berufskollegen, Notare wie auch Gerichte im Rahmen komplexer Recherchen, insbesondere in den ehemaligen deutschen Ostgebieten um Unterstützung bitten. Die Honorierung meiner Arbeit erfolgt dabei auf Basis eines Stundensatzes und ggf. auf mein eigenes Risiko, so dass größtmögliche Transparenz gewährleistet ist. Insoweit entstehen Erben keine Kosten in Höhe der einzugehenden Bedingungen bei Einschaltung gewerblicher Erbenermittlungsbüros. Die in der neueren Literatur beschriebene Tendenz geht zunehmend dahin, dass die Erbenermittlung wegen der sonst i.d. Regel erheblichen Kosten bei Beauftragung gewerblicher Erbenermittler, vom Pfleger mit mehr Eigenverantwortung im Rahmen der Nachlasspflegschaft wahrgenommen werden sollte (vgl. Jochum / Pohl, Nachlasspflegschaft, 4. überarb. Aufl. 2009, Rn. 662). Hierin äußern die Autoren Bedenken, wenn der Pfleger bei größeren Nachlässen die Erbenermittlung vorschnell auf gewerbsmäßige Erbenermittler überträgt.

Nachlasspflegschaft / Nachlassverwaltung
Viele Nachlassfälle erfordern ein hohes Maß an Fachkenntnissen und Professionalität. Neben der Erbenermittlung gilt dieses insbesondere für Fälle, in denen der Erblasser unternehmerisch tätig war und noch ein Betrieb besteht, bzw. bestand, oder neben Aktiva auch erhebliche Passiva zu berücksichtigen sind. Hier spielen oft steuerliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse eine entscheidende Rolle. Weiterhin erfordern Fälle mit Immobilien häufig spezielles Fachwissen und intensive Betreuung. Doch auch vermeintlich einfache Fälle haben oft mehr Tiefgang, als zu Beginn eines Falles sichtbar. Ich übernehme gern jede Art von Nachlasssache - unabhängig von Aufwand und Umfang.

Um die Gerichte zu entlasten, versuche ich weitestgehend Vergütungen und Auslagenersatz außergerichtlich mit den Erben zu vereinbaren und die Bearbeitung später gegenüber dem Nachlassgericht durch Einreichung einer entsprechenden Verzichts- und Entlastungserklärung zu beenden.

Im Laufe der Jahre habe ich ein Arbeitssystem entwickelt, das darauf abzielt, bei einem Höchstmaß an Information und Abstimmung der Fallbearbeitung mit dem Nachlassgericht, den Aufwand für das Gericht in den von mir bearbeiteten Fällen so niedrig wie möglich zu halten. Dieses betrifft insbesondere die Einhaltung sämtlicher Fristen für die Einreichung von Berichten und Abrechnungen aber ggf. auch die schnelle Reaktion auf evtl. Sachstandsanfragen.

Ich berechne lediglich die Kosten, die ein ortsansässiger Pfleger beanspruchen kann. Daher entstehen durch meine Beauftragung auch bei entfernter gelegener Nachlassbearbeitung keine höheren Kosten .

Notare und Nachlassgerichte begrüßen es, dass zum Abschluss eines Verfahrens der ggf. erforderliche Erbscheinsantrag vollständig und formgerecht auf Wunsch durch mein Büro vorbereitet und als fertiges Textdokument zur Verfügung gestellt werden kann.

Bei der Bearbeitung übergreifender Fälle steht mir die bundesweite Vernetzung mit fachspezifischen Kollegen (Bund deutscher Nachlasspfleger e.V.) zur Verfügung

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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