Empfang:
Justyna Buczkowski
Büro:
Schloßmühlendamm 7
21073 Hamburg
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Bürozeiten:
Unser Büro ist von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr für Sie geöffnet.
Außerhalb der Bürozeiten können sie uns telefonisch Nachrichten hinterlassen oder ein Fax senden.
Ein Ihnen nahe stehender Mensch ist gestorben. Jetzt stellen sich viele Fragen. Trat der Sterbefall in der Wohnung ein? Dann muss der behandelnde Arzt benachrichtigt werden, um den Totenschein auszustellen. Sollte der Sterbefall im Krankenhaus oder einem Pflegeheim eingetreten sein, ist der Krankenhausarzt oder der betreuende Arzt im Pflegeheim für die Ausstellung des Totenscheins zuständig.
Sind Sie der nächste Verwandte? Wenn nicht, sollten Sie diesen sofort informieren und mit ihm die nächsten Schritte absprechen. Machen Sie sich schriftliche Notizen über diese Absprachen.
Stellen Sie sich die Frage, ob Sie berechtigt sind, die Wohnung der verstorbenen Person zu betreten! Ist bereits ein Bestattungsunternehmen beauftragt? Falls nicht, ist dieses der nächste Schritt, der zu veranlassen ist.
Mit dem Bestatter muss die Art der Bestattungsform geklärt werden. Meist wird eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht. In vielen Städten können Urnen auch in einem Kolumbarium beigesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie nebenstehend im Merkblatt Bestattungsformen. Der Bestatter kann sich auch um alle weiteren Fragen der Beisetzung und der Grabstelle ggf. Trauerfeier kümmern.
Wer ist von dem Sterbefall zu unterrichten? Standesamt, Angehörige, Freunde, Bekannte, Arbeitgeber, evtl. Rentenversicherung, Behörden, Bank, Post, ggf. Rechtsanwalt und Steuerberater, evtl. Versicherungen.
Gehörte die verstorbene Person einer Konfession an, so ist auch die zuständige Stelle dort zu benachrichtigen (Pastor, Pfarrer, Rabbi, Imam oder Prediger).
Sind auch Kündigungen auszusprechen? Z.B. Abonnements, Mitgliedschaften, Versicherungen, Telefon, Daueraufträge, Strom, Wasser, Gas, Putzfrau, Gärtner, Lebensmittellieferant, Essensdienste, etc. Oft sind auch Leistungen zu beantragen: Sterbegelder, Rentenzahlungen, staatliche Unterstützungen, Auszahlung von Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Beihilfe, etc.
Was Sie beispielsweise sonst noch erledigen müssen: ggf. Haustiere versorgen, Blumen gießen, Fenster und Türen schließen (evtl. Schließzylinder austauschen), Heizung regeln, Kühlschrank und Gefriertruhe kontrollieren und leeren, Müllentsorgung, Wasser abstellen, Briefkasten leeren, persönliche Unterlagen durchsehen, etc.
Welche Dokumente werden für die Regelung des Sterbefalles und ggf. für das Erbscheinsverfahren benötigt? Sind diese Dokumente vorhanden oder müssen sie besorgt werden? Wer trägt die Kosten des Sterbefalles? Bestattung, Wohnungsauflösung, Erbschaftssteuern, Verfahrenskosten, vorhandene Verbindlichkeiten, etc. können hohe Belastungen darstellen. Ist der Nachlass vielleicht sogar überschuldet?
Haben Sie genügend Zeit, Sachkenntnis sowie die Ruhe und Geduld, alles selbst zu erledigen? Falls nicht, bin ich Ihnen mit meinem spezialisierten Büro bei der Regelung gern behilflich.