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Das deutsche Erbrecht gilt selbst unter Juristen als ausgesprochen schwieriges Feld. Und obwohl immer mehr vererbt wird, hinterlassen 75% aller Deutschen kein Testament. Selbst diejenigen, die versuchen, ihren letzten Willen zu Lebzeiten selbstständig zu regeln, werden oft Opfer juristischer Fallstricke. Häufig sind private Testamente unklar oder fehlerhaft formuliert, im schlimmsten Fall wird der letzte Wille dadurch gänzlich unwirksam. Streit und Missverständnisse unter den Erben sind so regelrecht vorprogrammiert und regelmäßig zerbrechen ganze Familien an den Problemen, die sich aus einer Erbschaft ergeben können. Experten schätzen, dass ca. 90 % aller privatschriftlichen Testamente Fehler enthalten.
Umso wichtiger ist es Vorsorge zu treffen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, wenden Sie sich an einen kundigen Rechtsanwalt, einen Notar oder einen anderen Spezialisten mit umfangreicher Erfahrung und dem nötigen Expertenwissen. Nach individueller Beratung wird letztlich ein Notar den so erarbeiteten Text schriftlich niederlegen und beurkunden. Diese Form des letzen Willens wird öffentliches oder notarielles Testament genannt. Ein öffentliches Testament wird immer beim Amtsgericht aufbewahrt, das für den Sitz des Notars zuständig ist. Egal, wann und wo Sie versterben, Ihr letzter Wille befindet sich in sicheren Händen und geht nicht verloren. Durch die Mitteilungspflicht der Standesämter ist sichergestellt, dass das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall informiert wird und das Testament eröffnet.
Falls Sie Ihren letzten Willen hingegen selbst formulieren wollen, beachten Sie bitte die geltendenFormvorschriften.
Wenn Sie wissen, wer Ihr Erbe antreten soll, prüfen Sie zuerst, ob diese Personen nicht ohnehin Ihre gesetzlichen Erben sind; wenn das gesetzliche Erbrecht Ihre Wünsche der Erbfolge nach Testament abdeckt, brauchen Sie möglicherweise kein Testament, das die Erbfolge regelt. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter dem Schwerpunktgesetzliches Erbrecht.