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Viele gute Gründe sprechen für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Oft sind keine nahen Angehörigen vorhanden, die sich nach dem Tod um alle erforderlichen Dinge kümmern können.
Oder aber die Angehörigen sind nicht die Personen des Vertrauens, sind womöglich im Streit oder wohnen zu weit weg.
Das Amt des Testamentsvollstreckers ist schwierig und verantwortungsreich - er muss für sein Handeln haften. Laien sind mit dieser Aufgabe meist überfordert. Es ist deshalb zu überlegen, ob einem Verwandten diese - für ihn unter Umständen - unangenehme Aufgabe zugemutet werden soll. Hiervon abgesehen, entstehen schnell Meinungsverschiedenheiten unter den Erben, wenn einer der Miterben der Testamentsvollstrecker ist.
Es ist daher naheliegend und besser, eine neutrale, unabhängige und fachlich qualifizierte Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen, die das Amt objektiv und im Sinne des Erblassers wahrnimmt.
Seit 2001 bin ich als geprüfter Testamentsvollstrecker tätig und werde häufig von Gerichten und Notaren für diese Aufgabe ausgewählt . Doch auch zahlreiche Privatpersonen, die ein Testament verfassen, sprechen vorher mit mir und setzen mich in ihrem Testament als Testamentsvollstrecker ein.
Bernd Clasen
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Was soll mit dem Nachlass geschehen? Einige Problembeispiele: